Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1954

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   BVerwG, 15.06.1954 - I C 58.53   

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BVerwG, 15.06.1954 - I C 58.53 (https://dejure.org/1954,263)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1954 - I C 58.53 (https://dejure.org/1954,263)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1954 - I C 58.53 (https://dejure.org/1954,263)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GastG § 12 Abs. 2 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1

Papierfundstellen

  • BVerwGE 1, 157
  • NJW 1954, 1621
  • MDR 1954, 654
  • DVBl 1954, 645
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 17.01.1964 - VII B 159.63

    Rechtsprechung zu Entziehung einer Schankerlaubnis wegen Verletzung der

    Es stimmt in seinen grundsätzlichen Ausführungen auch mit der einschlägigen Rechtsprechung des entscheidenden Senats, namentlich mit den in dem Berufungsurteil aufgeführten Entscheidungen überein, in denen sich der Senat mit der Frage befaßt hat, unter welchen Voraussetzungen eine nach dem Gaststättengesetz vom 28. April 1930 (RGBl. I S. 146) - GaststG - erteilte Erlaubnis nach § 12 dieses Gesetzes zurückgenommen werden kann (BVerwGE 1, 157; 9, 222 [BVerwG 14.10.1959 - IV C 420/58]; 10, 338) [BVerwG 27.05.1960 - VII C 7/59].
  • BSG, 09.04.1963 - 10 RV 1059/60

    Versorgung nach der Personenschädenverordnung - Versorgung nach dem

    Bei dem Grundsatz der Sozialstaatlichkeit handelt es sich zwar nicht nur um ein Programm, sondern um ein - allerdings schwer faßbares - geltendes, den Grundrechten gleichgestelltes Recht (vgl. BVerfGE 1, 97, 105; 3, 162, 181; BVerwG 1, 157, 161; 5, 27, 31; BGHZ 9, 83, 89) [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51].
  • BVerwG, 30.03.1961 - VII B 29.61

    Rechtsmittel

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch bereits geklärt (BVerwGE 1, 157), daß sich die Anwendbarkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 1 GaststG nicht auf die dort lediglich beispielhaft aufgeführten Tatbestände beschränkt, sondern daß auch andere Tatbestände ausreichen, um die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden darzutun.
  • BVerwG, 05.11.1962 - VII B 103.62

    Rechtsmittel

    Schon früher hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden (BVerwGE 1, 157) - und hieran hat auch der beschließende Senat bis in die neueste Zeit festgehalten (vgl. z.B. die zuletzt genannte Entscheidung vom 21. August 1961 - BVerwG VII B 83.61 -) -, daß auch wiederholte Zuwiderhandlungen gegen die zur Regelung der Polizeistunde getroffenen Bestimmungen die Annahme der Unzuverlässigkeit eines Gaststätteninhabers rechtfertigen können.
  • BVerwG, 21.08.1961 - VII B 83.61

    Entziehung der Schankerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit der Erlaubnisinhaberin und

    Geklärt ist insbesondere auch die Frage, daß fortgesetzte Verstöße gegen die Vorschriften über die Polizeistunde die Annahme der Unzuverlässigkeit im Sinne des Gaststättengesetzes begründen und die Rücknahme der Schankerlaubnis gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 dieses Gesetzes rechtfertigen können (BVerwGE 1, 157).
  • BSG, 19.12.1961 - 10 RV 659/61
    denn der Begriff der Rechtsstaatlichkeit besagt, daß insbesondere Verwaltung und Rechtsprechung an bestehende Gesetze gebunden sind (vo Mangoldt/Klein, 2° Aufl° 1957 GG Art° 20 Anmo-VI 4 f)" Demnach hat sich die Verwaltung an das Gesetz gehalten, wenn sie die im Ausland erzielten Einkünfte valutariSch umrechnete° Diese Handhabung verstößt also auch nicht gegen den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit° Bei dem Grundsatz der Sozialstaatlichkeit handelt es sich zwar nicht um einen vom Verfassungsgesetzgeber deklarierten Programmpunkt, sondern um ein - allerdings nur schwer faßbares - den geltenden Grundrechten gleichgestelltes Recht (vgl° BVerfG 1" 97, 105; 3, 162, 181; BVerwG 1, 157, 161; 5, 27, 31; BGHZ 9, 83, 89; BAG 1, 63, 65 f)o Die3er Grundsatz enthält die Ermächtigung und den Auftrag des Staates zur Gestaltung der Sozialordnung und zu sozialer Aktivität (BVerfG acaoOo)° Er ist in erster Linie an den Gesetzgeber gerichtet, gilt jedoch auch für die Verwaltung und Rechtsprechung als Auslegungs- und Ermessensrichtliniea Da der Verfassungsgesetzgeber in Art° 20 GG besondere Grenzen, die einzelne Ansprüche oder irgendwelche Rechte unmittelbar betreffen, nicht festgelegt hat, erwächst jedoch dem Einzelnen allein aus dem Grundsatz der Sozialstaatlichkeit noch kein verfolgbarer Anspruch gegen den Staat (vglo BFH, Urteil vom 28"8"1959, EStBl III 1959, 449)q Das gilt ..13- insbesondere dann, wenn der Gesetzgeber erst durch neue- Vorschriften derartige Ansprüche gewähren müßte" Ob- in Einzelfällen aus diesem Grundsatz Ansprüche auf Aufhebung unsozialer gesetzlicher Vorschriften oder nicht auf Gesetz beruhendér unsozialer Maßnahmen.der Verwaltung entstehen können, kann dahingestellt bleibenQ-Wie ausgeführt, gewährt das BVG Elternversorgung im Ausland nicht in allen Fällen, in denen nach den Verhältnissen im Ausland gemessen Bedürftigkeit vorliegto Da sich die Richtlinien des BMA und der auf ihnen beruhende Bescheid im Rahmen der vom Gesetz- geber zugestandenen Ansprüche halten, erstrebt die Klägerin mit ihrer Anfechtungsklagc daher mehr als ihr das Gesetz zubilligt°.
  • BVerwG, 03.11.1961 - VII B 108.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    1961 S. 62 = JR 1961 S. 274]), daß auch die hartnäckige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen auf einen Mangel an sozialem Verantwortungsbewußtsein und auf charakterliche Unzuverlässigkeit des Gastwirts schließen lasse (Entscheidung vom 9. Februar 1957 - BVerwG I B 269.56 - [JR 1957 S. 353 = GewArch. 1957/58 s. 44]) und daß auch fortgesetzte Verstöße gegen die Regelung der Polizeistunde die Annahme der Unzuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 GaststG rechtfertigen können (vgl. BVerwGE 1, 157).
  • BVerwG, 20.06.1961 - VII CB 64.59

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 157) beschränkt sich die Anwendbarkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 1 GaststG nicht auf die dort lediglich beispielhaft aufgeführten Tatbestände, vielmehr reichen auch andere Tatbestände aus, um die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden darzutun.
  • BVerwG, 21.06.1955 - I C 160.54

    Bewilligung eines Existenzaufbaudarlehens - Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

    Allerdings sind, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 15. Juni 1954 - BVerwG I C 58.53 - (BVerwGE 1, 157) näher dargelegt hat, die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 GaststG genannten Tatbestände nur beispielhaft angeführt, und es folgt aus der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift ebenso wie aus ihrem Wortlaut, daß auch andere Tatbestände ausreichen können, um die Unzuverlässigkeit des Gewerbeinhabers darzutun.
  • BVerwG, 02.12.1959 - VII B 103.59

    Rechtsmittel

    Daß die Annahme der Unzuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 GaststG nicht auf die dort nur beispielhaft genannten Fälle beschränkt ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 15. Juni 1954 (BVerwGE 1, 157) unter Hinweis auf den Wortlaut und die Entstehungsgeschichte des Gesetzes klargestellt.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1954 - IV A 1367/53   

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https://dejure.org/1954,1047
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1954 - IV A 1367/53 (https://dejure.org/1954,1047)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.05.1954 - IV A 1367/53 (https://dejure.org/1954,1047)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Mai 1954 - IV A 1367/53 (https://dejure.org/1954,1047)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1621
  • DVBl 1954, 647
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54

    Rechtsmittel

    Diese Frage kann nicht dahin beantwortet werden, daß es Sache der Legislative sei, darüber zu befinden, mit welchen Mitteln eine drohende Gefahr abgewehrt werden soll, und es ihr überlassen bleiben müsse, unter mehreren denkbaren Mitteln dasjenige auszuwählen, welches für den erstrebten Erfolg das zweckmäßigste und geeignetste zu sein scheint (OVG Münster, Urteil vom 6. Mai 1954, NJW 1954 S. 1621; s. auch BGH, Urteil vom 16. November 1956, Pharm.
  • BGH, 12.12.1955 - 5 StR 371/55
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  • BGH, 18.09.1959 - III ZR 73/58

    Rechtsmittel

    Seit der zuletzt genannten Entscheidung, in der das Bundesverwaltungsgericht die seiner Rechtsprechung zustimmenden Autoren genannt und seine Ansicht auch gegenüber der zweifelnden Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Münster (NJW 1954, 1621) aufrecht erhalten habe, könne von einer gesicherten Rechtsprechung und einer einhelligen Meinung im Schrifttum gesprochen werden.
  • BVerwG, 06.10.1955 - I C 8.54

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung, die in der juristischen Fachliteratur mindestens im Ergebnis weitgehend gebilligt worden ist (vgl. Abraham, JZ 1954 S. 561; Dipper, BB 1954 S. 296; Hamann, NJW 1954 S. 614; Werner, Der Betrieb 1954 S. 321), hat der Senat unter eingehender Auseinandersetzung mit dem in Widerspruch dazu stehenden Urteil des Überverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Mai 1954 (DVBl. 1954 S. 647; NJW 1954 S. 1621) durch seineEntscheidung vom 14. Dezember 1954 - BVerwG I C 24.54 - (NJW 1954 S. 763) aufrechterhalten.
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